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Lehrerin verletzt sich bei einem Volleyballturnier. Dienstunfall oder nicht?

Eine Lehrerin hat sich bei einem Volleyballturnier ihrer Schule verletzt. Nun stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen Dienstunfall oder einen Freizeitunfall handelt.

Pflichtveranstaltung oder nicht?

Grundsätzlich ist ein Volleyballturnier keine Pflichtveranstaltung für Lehrer. Damit lässt sich ein Dienstunfall zunächst ausschließen. Wenn die Lehrerin aber als Aufsichtsperson zur Anwesenheit verpflichtet war, gilt dieser Grundsatz nicht mehr. Im vorliegenden Fall hat sie selbst am Turnier teilgenommen. Auch hier stellt sich die Frage ob freiwillig und in ihrer Freizeit oder dienstlich. Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Kein Lehrer wird zur Teilnahme an einem Volleyballturnier gezwungen. Stellt die Schule jedoch eine oder mehrere Volleyballmannschaften, kann es sich bei einem Unfall während dieser Veranstaltung in der Tat um einen Dienstunfall handeln.

Sie müssen demnach abwägen, in welcher Funktion und mit welcher Motivation die Lehrerin an dem Turnier teilgenommen hat, um ein eindeutiges Urteil fällen zu können, ob es sich um einen Dienstunfall oder einen Freizeitunfall handelt und welcher Versicherungsschutz damit besteht.

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