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Haftung und Unfallrisiken in der Freizeit

Schon gewusst? Der gefährlichste Platz, an dem man sich aufhalten kann, ist die Küche! Dort macht die Unfallgefahr auch vor Beamten nicht Halt. Sind Beschäftigte im Öffentlichen Dienst während des Dienstes durch die Unfallfürsorge bis aufs Letzte abgesichert, so lauern die größten Unfallrisiken doch eher in der Freizeit. Wir verraten Ihnen, wie Sie diese Lücke auch noch schließen.

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Absicherung im und außerhalb des Dienstes: Unfallfürsorge und Risiko-Unfallversicherung

Während Beschäftigte im öffentlichen Dienst in der Dienstzeit über die Unfallfürsorgeleistungen abgesichert sind, tragen sich etwa zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit zu. Die Unfallfürsorge betrifft lediglich die Arbeitszeit, weshalb eine Risiko-Unfallversicherung eine wichtige Ergänzung für Sie darstellen kann.

Unfallfürsorge

Anders als etwa Angestellte, die im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten gesetzlichen Unfallversicherung gemäß Sozialgesetzbuch VII gegen Unfälle während der Arbeitszeit versichert sind, gilt für Beamte die Unfallfürsorge im System der Beamtenversorgung. In Abhängigkeit des Einzelfalls beinhaltet diese zahlreiche Leistungen im Schadensfalle. Zu den wichtigsten gehören das Unfallruhegehalt sowie die Unfall-Hinterbliebenenversorgung. Ebenso können die Erstattung von Sachschäden, ein Unfallausgleich, einmalige Entschädigungen, Schadensausgleich oder Kosten für Heilverfahren von der Unfallfürsorge übernommen werden. Im Falle von Einsatzunfällen ist auch eine spezielle Einsatzversorgung vorgesehen.

Die Unfallfürsorge ist allerdings an die Voraussetzung gekoppelt, dass es sich beim Unfall um einen Dienstunfall handelt. Dienstunfälle sind gemäß Beamtenversorgungsgesetzt (BeamtVG) definiert. Zu den Definitionskriterien gehört, dass sich der Unfall bei Ausübung oder infolge des Dienstes ereignet hat. Hierzu gehören auch Dienstreisen und Diensttätigkeiten an Bestimmungsorten. Ebenso zählen dienstliche Veranstaltungen und verpflichtende dienstliche Nebentätigkeiten dazu.

Risiko-Unfallversicherung

Ereignen sich Unfälle indes außerhalb des Dienstes, so ist dieser Bereich nicht mehr von der Unfallfürsorge abgedeckt. Gerade in der Freizeit trägt sich jedoch die Mehrheit aller Unfälle zu, wie Unfallstatistiken lückenlos offenlegen. Gerade das eigene Zuhause, insbesondere die Küche, birgt das größte Risiko für schwere Unfälle, da hier oft aufgrund einer falschen Sicherheitsillusion größere Unachtsamkeit herrscht. Ebenso birgt die Freizeitgestaltung, besonders der Sport, eine unterschätzte Unfallgefahr.

Eine Ergänzung zu diesen Grenzen der Unfallfürsorge bieten private Versicherungsträger mit Risiko-Unfallversicherungen an. Wenn Sie infolge eines Unfalls dauerhaft körperlich eingeschränkt sind, haben Sie mit einer Risiko-Unfallversicherung Anspruch auf Versicherungsleistungen. Dauerhafte Beeinträchtigungen richtigen sich hierbei nach dem Grad der Invalidität.

Die Leistungen beinhalten zum einen den Verdienstausfall infolge des Unfalls und zum anderen eventuelle Heil- und Pflegemaßnahmen sowie häusliche Umbauerfordernisse. Auch die oft teuren Umschulungen, falls Sie infolge des Unfalls nicht mehr imstande sind, dem bisherigen Beruf nachzugehen, sind berücksichtigt.

Bei mangelnder Versicherung können Unfälle außerhalb der Dienstzeit erhebliche finanzielle Härten bedeuten. Auch wenn Unfälle oftmals nur geringen Arbeitszeitausfall nach sich ziehen, gehen die Versicherungsleistungen jährlich in die Milliardenhöhe.